Für Unternehmen mit Betriebsräten ist die Durchführung regelmäßiger Betriebsversammlungen eine vom Betriebsverfassungsgesetz vorgeschriebene Aufgabe, die u. a. die Möglichkeit gibt, den Kolleg:innen Tätigkeitsergebnisse des Betriebsrats vorzustellen, über aktuelle Entwicklungen des Unternehmens zu informieren und Probleme zu diskutieren. Während der Corona-Pandemie (ab Frühjahr 2020) konnten auf Grund der Hygieneregelungen i. d. R. Betriebsversammlungen als Versammlung der gesamten Belegschaft nicht mehr durchgeführt werden. Rückwirkend ab 01.03.2020 bis 30.06.2021 sowie vom 12.12.2021 bis 19.03.2022 war es möglich, Betriebsversammlungen auch digital durchzuführen. Deren Umsetzung stellt zusätzliche Anforderungen an den Betriebsrat bei der Vorbereitung und Durchführung. Auf der Grundlage der Checkliste digitale Betriebsversammlung konnten Betriebsräte durch ZeTT zu diesen Anforderungen beraten werden.
Wir stellen diese Checkliste hier online, weil wir davon ausgehen, dass mit den weiteren Veränderungen in der Arbeitswelt (Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitsorten) die Durchführung von Versammlungen in digitaler oder hybrider Form es Arbeitnehmer:innen künftig besser ermöglichen wird, an Betriebsversammlungen teilzunehmen.